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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

Pressemitteilung
vom 15. Oktober 2015

Landtagskommission greift Empfehlungen des Landesbeauftragten zur Stärkung von Datenschutz und Informationsfreiheit auf – Landesregierung in der Pflicht

Am 1. September 2015 hat die Enquete-Kommission des Landtages von Sachsen-Anhalt „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen – bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ ihren Abschlussbericht nach dreijähriger Tätigkeit vorgelegt (LT-Drs. 6/4331 vom 31. August 2015). Dieser wird heute im Landtag beraten (TOP 26 der Landtagssitzung). Fraktionsübergreifend ist die Enquete-Kommission dabei Kernempfehlungen des Landesbeauftragten im Bereich von E- und Open-Government gefolgt, der die Enquete-Kommission auch als Sachverständiger begleitet und unterstützt hatte. Dr. von Bose: „Die Enquete-Kommission hat mit ihrem Abschlussbericht den Weg für eine offene, bürgernahe, digitale Verwaltung frei gemacht und sich für mehr Informationsfreiheit durch die Schaffung eines Informationsregisters ausgesprochen. Es liegt nun an der Landesregierung, mit der Umsetzung der Vorschläge noch in dieser Legislaturperiode zu beginnen.“

 
Einführung eines Landes-E-Government-Gesetzes für notwendig befunden

Die Enquete-Kommission hält die Schaffung eines E-Government-Gesetzes auch für Sachsen-Anhalt für notwendig, in dem die Anforderungen der kommunalen Ebene ausreichend berücksichtigt werden. Dr. von Bose: „Während andere Bundesländer durch eigene Landes-E-Government-Gesetze die Voraussetzungen für eine umfassende Digitalisierung der Landesverwaltung geschaffen und diese damit fit für die Zukunft gemacht haben, hat Sachsen-Anhalt gezögert und damit viel Zeit verloren. Die verschlüsselte elektronische Kommunikation in und mit der Landesverwaltung muss nach den Skandalen um die NSA in einem Landes-E-Government-Gesetz endlich gesetzlich geregelt werden.“

Die gemeinsame Schaffung, Umsetzung und Finanzierung von einheitlichen IKT-Standards im Bereich Informationssicherheit und Datenaustausch sind notwendig. Auch hier ist die kommunale Ebene in vollem Umfang einzubeziehen. Dr. von Bose: „Es wird zu einem Wandel in der Verwaltungskultur kommen müssen. Die Verwaltung braucht mehr E-Government-Kompetenz.“
 

Zügige Einführung der elektronischen Akte gefordert
Die Enquete-Kommission hält die zügige Einführung der elektronischen Akte für notwendig, da diese eine Grundvoraussetzung für E- und Open Government ist. Sie weist ferner darauf hin, dass die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz und die elektronische Aktenführung in der Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt aufeinander abgestimmt werden müssen. Dr. von Bose: „Wenn in der Justiz zukünftig die elektronische Aktenführung verpflichtend wird, macht es keinen Sinn, dass die Landesverwaltung noch mit der Akte in Papierform arbeitet. Die Einführung der elektronischen Akte spart außerdem langfristig Zeit und Geld und vereinfacht den Aufbau eines zentralen Informationsregisters.“
 

Sachsen-Anhalt soll ein Informationsregister bekommen
Ein zentrales Informationsregister, aus dem jedermann anonym und kostenlos amtliche Informationen abrufen kann, ist das Kernstück eines modernen Informationsfreiheitsrechts. Diese „offenen Daten“ besitzen zudem ein hohes Wirtschaftspotential. Die Landesregierung hatte zwar beschlossen, das Landesportal ab dem 1. Januar 2015 zu einem Informationsregister auszubauen, ist aber mit diesem Vorhaben bereits in Verzug. Auch will sie bisher auf eine gesetzliche Regelung der Informationen, die zwingend zu veröffentlichen sind, verzichten. Die öffentlichen Stellen sollen nach Bedarf entscheiden, welche Informationen veröffentlicht werden. Dann aber würde das Register lediglich der Öffentlichkeitsarbeit dienen. Dr. von Bose: „Es ist begrüßenswert, dass die Enquete-Kommission sich noch einmal für die Schaffung eines Informationsregisters ausgesprochen hat und dabei, wenn nötig, auch eine gesetzliche Regelung für sinnvoll hält. Sachsen-Anhalt braucht ein modernes Transparenzgesetz (vgl. LT-Drs. 6/4048, Nr. 7.3).“
 

Zusammenlegung der Informationsfreiheitsgesetze befürwortet
Besonders erfreulich ist es, dass die Enquete Kommission über die Fraktionsgrenzen hinweg die Zusammenführung des allgemeinen Informationszugangsrechts mit dem Umweltinformations- und dem Verbraucherinformationsrecht empfohlen hat. Dr. von Bose: „Die Landesregierung hatte sich in ihrem Bericht zur Evaluierung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (vgl. hierzu auch LT-Drs. 6/4288) noch gegen eine solche Zusammenlegung gestellt, da dann die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger deutlich hätten verbessert werden müssen. Ich bin froh, dass diese wenig nachvollziehbare Haltung der Landesregierung die Enquete-Kommission nicht überzeugt hat.“
 

E- und Open Government-Strategie für Sachsen-Anhalt verlangt
Sachsen-Anhalt braucht nach Auffassung der Enquete-Kommission eine E- und Open-Government-Strategie. Die IKT-Strategie der Landesregierung „Sachsen-Anhalt digital 2020“ ist daher im Bereich des E-Government fortzuschreiben und um eine Open-Government-Strategie zu erweitern. Dazu ist die Strategie und nicht nur deren Umsetzungsplan, anzupassen. Dem kann der Landesbeauftragte nur zustimmen.
 

Datenschutz schon im Planungsstadium empfohlen
Die Kommission rät den Prozesscharakter beim Aufbau von IT-Infrastrukturen zu beachten, diese im Verbund aufzubauen, und zur Einbeziehung des Datenschutzes schon im Planungsstadium. Dr. von Bose: „Viele Vorhaben ließen sich viel schneller verwirklichen, wenn der Datenschutz schon in der Planungsphase berücksichtigt würde. Dagegen ist es umso schwieriger konkrete Projekte im Nachhinein noch datenschutzkonform zu gestalten.“ - Ebenso empfiehlt die Kommission eine Festlegung einheitlicher Standards für IT-Verfahren sowie die zügige Verabschiedung der Landesleitlinie zur Informationssicherheit, die eine wesentliche Voraussetzung zum Anschluss an das Verbindungsnetz des Bundes darstellt. Im E-Government ist die Kooperation mit den zentralen IT-Dienstleister Dataport, dem Bund, anderen Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbänden weiter auszubauen. Dr. von Bose: „Ein sicheres neues Landesnetz (ITN-XT) und einheitliche IT-Standards, der Schutz von Integrität und Vertraulichkeit personenbezogener Daten bei der Nutzung von Internet und E-Mail durch die Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft bei der Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung sind eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass eine Nutzung von E- und Open Government datenschutzkonform erfolgen kann.“
 

Ausblick
Mit ihrem Abschlussbericht hat die Enquete-Kommission einen großen Beitrag für eine Modernisierung des Informationsfreiheitsfreiheitsrechts und für den notwendigen digitalen Wandel der Verwaltung geleistet.
 

Dr. von Bose: „Zur Umsetzung der Vorschläge braucht die Landesregierung eine ganzheitliche, nachhaltige, verbindliche, vernetzte und die Datensicherheit einbeziehende Strategie. Nachdem sich die Fraktionen für die Schaffung eines Informationsformationsregisters und die Zusammenlegung der Informationsfreiheitsgesetze ausgesprochen haben, sollte auch der Einführung eines Transparenzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nichts mehr im Wege stehen. Zukünftig sollte nicht mehr nur eine Technik-, sondern auch eine E-Government-Folgenabschätzung vorgenommen und gefragt werden, welche Auswirkungen ein Vorhaben auf die E-Government-Strategie des Landes haben kann und wie Datenschutz und Datensicherheit dabei beachtet und umgesetzt werden müssen. Da die Vorschläge der Enquete-Kommission von allen Fraktionen mitgetragen wurden, sollte die Landesregierung schon jetzt zügig mit der Umsetzung beginnen. Die Empfehlungen sollten auch in eine digitale Agenda des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen werden.“

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

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