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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

Pressemitteilung
vom 5. Mai 2010

Verbraucherdatenschutz weiter stärken!

Anlässlich des 1. Verbrauchertags zum 20jährigen Bestehen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt am 5. Mai 2010 wies der Landesbeauftragte für den Datenschutz, der auch die Aufgaben des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahrnimmt, in seiner Rede auf die Bedeutung von Transparenz für die Gesellschaft hin und mahnte eine Reform der Informationsfreiheitsrechte und des Verbraucherdatenschutzes an.

"Transparenz ist eine Voraussetzung für die Legitimität staatlichen Handelns und garantiert, dass der Einzelne souveräne Entscheidungen treffen sowie die Verwaltung kontrollieren kann", sagte Dr. Harald von Bose. "Im Datenschutz ist Transparenz ein aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung folgendes Gebot. Jeder hat einen Anspruch gegenüber Staat und Wirtschaft, zu wissen und zu entscheiden, wer was über ihn weiß."

Gleichzeitig hob er hervor, dass zu viel Transparenz aus der Sicht des Datenschützers zum Verlust der Privatsphäre und damit zur Schutzlosigkeit gegenüber Eingriffen durch den Staat und der Datenverwendung durch Wirtschaft oder Dritte führen könne. Allerdings habe sich in der modernen Informationsgesellschaft angesichts der großen Chancen des Internets das Verständnis von Privatheit und damit auch das Verbraucherverhalten geändert. Immer mehr Menschen machten z.B. in sozialen Netzwerken freiwillig ihre Daten ohne Schranken und Tabus öffentlich. Die digitale Welt berge jedoch viele Risiken, da Daten nicht nur leichter gesammelt und verknüpft werden könnten. Das Internet vergesse auch nichts. Die Aufhebung der digitalen Identität eines Nutzers sei jederzeit möglich. Viele Unternehmen würden mittlerweile das Internet nutzen, um sich personenbezogene Daten zu Zwecken der Kommerzialisierung zu verschaffen.

"Zum Schutze des Verbrauchers brauchen wir daher eine größtmögliche Transparenz, ohne den Verbraucher selbst transparent werden zu lassen", meinte von Bose und sprach sich dafür aus, die Informationszugangsrechte der Bürgerinnen und Bürger, die sich bisher aus dem Verbraucherinformations-, den Umweltinformations- und den allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzen ergeben, zusammenzufassen.

Das Bundesdatenschutzgesetz, das die Möglichkeiten des Internet noch nicht vor Augen hat, müsse modernisiert und dabei auch seine Verständlichkeit verbessert werden. Es seien besondere Schutzmechanismen zur Gewährleistung und Durchsetzung der Datenschutzrechte der Betroffenen im Netz zu schaffen. Zwecks vorsorgenden Verbraucherschutzes müsse der technische und organisatorische Datenschutz optimiert und früh in die Produkt- und Verfahrensentwicklung einbezogen werden. Neben der Kontrolle und der Rechtsdurchsetzung sei die Stärkung der Datenschutzkultur und des Datenschutzbewusstseins erforderlich, denn Datenschutz sei zu einem gewissen Teil auch Selbstdatenschutz, der beim Verbraucher beginne. Dazu sei es auch notwendig, die Medienkompetenz schon bei den Jugendlichen zu fördern und Datenschutz als eine Bildungsaufgabe zu begreifen, die bereits in der Schule anfange. Der Landesbeauftragte bot der Landesregierung ausdrücklich erneut seine Zusammenarbeit an.

Von Bose lobte das Vorhaben der Bundesregierung, ähnlich der Stiftung Warentest eine Stiftung Datenschutz ins Leben zu rufen. Es wäre sicherlich hilfreich, wenn ein Gütesiegel etabliert werden könnte, das den Nutzer darauf hinweist, bei welchen Anbietern seine Daten sicher sind.

Der Vortrag (30 KB) des Landesbeauftragten steht auf seiner Homepage zum Abruf zur Verfügung.

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Dr. Harald von Bose

Leiterstr. 9, 39104 Magdeburg, Postanschrift: PF 1947, 39009 Magdeburg
Telefon: 0391 81803-0, Telefax: 0391 81803-33, FreeCall: 0800 9153190 (nur in Sachsen-Anhalt)
www.datenschutz.sachsen-anhalt.de
www.informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de