Online-Formulare der Landesbeauftragten
Beschwerde einreichen
Nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie selbst betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt.
Datenschutzverletzung melden
Datenverarbeitende Stellen (Verantwortliche) sind gemäß Artikel 33 Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden, nachdem ihnen die Verletzung bekannt wurde, bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden.
Datenschutzbeauftragte melden
Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter sind gemäß Artikel 37 Absatz 7 Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, der Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten mitzuteilen. Über das Formular sind auch Änderungs- oder Abmeldungen möglich.

