Pressemitteilung vom 22. Mai 2026
Personalisierte Wahlwerbung zur Landtagswahl
Landesbeauftragte betont zur Landtagswahl 2026: Datenschutz und Transparenz bei personalisierter Wahlwerbung beachten!
Anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl am 6. September 2026 betont die Landesbeauftragte für den Datenschutz Maria Christina Rost den Schutz personenbezogener Daten auch im Wahlkampf. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) schützt Bürgerinnen und Bürger vor ungefragter, personalisierter Wahlwerbung. Mit neuen EU-Regelungen über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung wird zudem sichergestellt, dass politische Werbung künftig offengelegt und umfassend dokumentiert werden muss. Die Landesbeauftragte hilft Bürgerinnen und Bürgern sowie politischen Akteuren bei Fragen oder Beschwerden rund um das Thema Datenschutz und Wahlwerbung. Auf ihrer Internetseite informiert sie über die wichtigsten Regeln und Pflichten: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/informationen/infopakete/infopaket-wahlen/ttpw-vo.
Zur Landtagswahl 2026 nutzen politische Akteure verstärkt soziale Netzwerke und digitale Plattformen, um gezielt potenzielle Wählerinnen und Wähler anzusprechen. Dabei kommen Targeting-Verfahren zum Einsatz, die auf der Analyse personenbezogener Daten basieren. Die Landesbeauftragte informiert darüber, dass personalisierte Wahlwerbung datenschutzrechtlich sehr problematisch und meist als unzulässig zu bewerten ist. Die DS-GVO setzt klare Grenzen und schützt vor intransparenter oder manipulativer Nutzung persönlicher Daten. Seit 10. Oktober 2025 gelten mit der EU-Verordnung (EU) 2024/900 neue Transparenz- und Dokumentationspflichten: Politische Werbung muss offengelegt, als solche gekennzeichnet und umfassend dokumentiert werden. Minderjährige, die noch nicht annähernd das 17. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nicht mit personalisierter politischer Werbung angesprochen werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von den Datenschutzaufsichtsbehörden überwacht. Beschwerden sind online möglich: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/service/online-formulare/beschwerde.
Download der Pressemitteilung als PDF

