Meldung einer Datenschutzverletzung
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Die Landesbeauftragte verarbeitet die mit der Meldung einer Datenschutzverletzung nach Art. 33 Abs. 1 und 2 DS-GVO eingehenden personenbezogenen Daten des Verantwortlichen, ggf. des Auftragsverarbeiters und der/des Datenschutzbeauftragten sowie ggf. der durch die Verletzung Betroffenen für die Erfüllung der Aufgaben nach Art. 57 Abs. 1 i. V. m. Art. 33 und 34 DS-GVO auf der Grundlage von § 4 Satz 1 Nr. 2 DSAG LSA. Die Verarbeitung dient ausschließlich den Zwecken der Überprüfung der Einhaltung der Artikel 33 und 34 DS-GVO.
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