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VII. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2003 - 31.03.2005

2.1 Tätigkeit im Berichtszeitraum

Schwerpunkt der Tätigkeiten des Landesbeauftragten und seiner Mitarbeiter war auch in diesem Zeitraum die Bearbeitung der schriftlichen Geschäftseingänge, der überwiegend telefonisch vorgetragenen Anliegen und Eingaben der Bürgerinnen und Bürger und der Beratungs- und Informationsanfragen durch die öffentlichen Stellen des Landes.

2003 gab es 3.296 registrierte schriftliche Eingänge, im Jahre 2004 waren es 3.233. 2003 sind dazu 790 und 2004 805 schriftliche Stellungnahmen erarbeitet worden. Im Regelfall nicht besonders registriert, aber datenschutzrechtlich ausgewertet und ggf. in die Bearbeitung einbezogen, wurden alle Landtagsdrucksachen. Die Zahl der telefonischen Anfragen hat sich, wie in den Vorjahren auch, zwischen 900 und 1.000 pro Jahr eingependelt. Zugenommen hat das Geschäftsaufkommen durch die moderne Kommunikation per E-Mail. Der Wunsch zu persönlichen Anfragen und Vorsprachen der Bürger in der Behörde ist aufs Jahr gesehen weiterhin gering. Gleich geblieben ist wie in den Berichtsjahren zuvor in etwa die Zahl der Bürgereingaben (ca. 150 bis 160 pro Jahr).

Im Berichtszeitraum gab es drei formelle Beanstandungen nach § 24 DSG-LSA. Die Fälle sind in den entsprechenden Sachabschnitten des Berichtes aufgeführt (Ziff. 12.5, 16.5, 20.18). Darüber hinaus gab es in den beiden Berichtsjahren mehrere Fälle mit erheblichen Rechtsverstößen. Der bereits im letzten Tätigkeitsbericht festgestellte rückläufige Trend bei Fehlern und Mängeln im Umgang mit personenbezogenen Daten hat sich aber fortgesetzt. Dies resultiert aus der verbesserten Aus- und Fortbildung der Bediensteten in den öffentlichen Stellen, zunehmend aber auch aus dem verbesserten Beratungsangebot in den öffentlichen Stellen vor Ort durch die dort mit der letzten Gesetzesnovellierung im August 2001 eingeführten Beauftragten für den Datenschutz (§ 14a DSG-LSA). Den neu eingesetzten Personen kann man im Großen und Ganzen viel Sensibilität und Rechtsgefühl bestätigen. Wenn Fehler auftreten, liegt es häufiger daran, dass die Behördenleitung die eigenen Datenschutzbeauftragten nicht rechtzeitig eingebunden oder deren Rat nicht befolgt hat. Die Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten dieser behördlichen Beauftragten sind in Anlage 20 des VI. Tätigkeitsberichts näher beschrieben und auch im Informationsangebot der Homepage des Landesbeauftragten enthalten.

Ein unveränderter Schwerpunkt liegt bei der automatisierten Datenverarbeitung und den damit verbundenen besonderen Problemen der Datensicherheit; Einzelheiten dazu sind unter den Ziffern 7 und 12 dargestellt. Die vom Landesbeauftragten anlassunabhängig festgesetzten Querschnittskontrollen wurden bei den Ausländer- und einer Meldebehörde fortgesetzt; darüber hinaus gab es bei den Ausländerbehörden eine größere Zahl gezielter Einzelfallkontrollen in vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz übermittelten Fällen nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen (siehe Ziff. 4).

Fortgesetzt wurden auch die Kontrollen bei einem Finanzamt, zwei Polizeibehörden und zwei Staatsanwaltschaften. Erstmals wurden zwei Waffenbehörden des Landes kontrolliert. Landesweit mussten bei den Kommunen erneut erhebliche Probleme beim Umgang mit personenbezogenen Daten in den Kindertagesstätten festgestellt werden (siehe Ziff. 20.17 ff.).

Wieder aufgegriffen wurde in drei Fällen die Prüfung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Personaldaten bei verschiedenen Fachbehörden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zusammen mit dem Landesbeauftragten wieder als Dozenten oder Vortragende beim Fortbildungsprogramm für die Allgemeine Verwaltung, im Bereich der Aus- und Fortbildung der Polizei und bei mehreren Einzelveranstaltungen mit anderen öffentlichen Stellen mitgewirkt und sich selbst fortgebildet.

Auch in diesem Berichtszeitraum gab es in der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten einen Personalwechsel auf zwei Mitarbeiterstellen als Folge altersbedingten Ausscheidens. Einen Wechsel von Gesetzes wegen gab es auch im Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz am 16. März 2005 (siehe Vorwort). Im Zuge der Neubesetzungen ist die Aufgabenzuweisung in den Referaten der Geschäftsstelle geändert worden. Die aktuelle Aufgabenzuweisung kann dem anliegenden Organigramm (Anlage 29) entnommen werden.

Im Berichtszeitraum hat sich die Internet-Homepage des Landesbeauftragten (www.datenschutz.sachsen-anhalt.de) zu einem wesentlichen Bestandteil seiner Öffentlichkeitsarbeit entwickelt. In den letzten 12 Monaten des Berichtszeitraumes ist das Angebot von über 61.000 Besuchern in Anspruch genommen worden, die sich fast 200.000 Seiten anzeigen ließen, z.B. eine Fülle von Informationsmaterialien. Die hohen Zugriffszahlen sind nicht zuletzt auch eine Bestätigung für den Landesbeauftragten, dass der bereits im Jahre 2000 eingeschlagene Weg, die interessierte Öffentlichkeit ebenso wie die Behörden und Ämter des Landes auch über das Internet aktuell zu unterrichten, richtig war. Über den Inhalt des Internet-Angebotes, das ständig erweitert und aktualisiert wird, hatte der Landesbeauftragte in seinem VI. Tätigkeitsbericht unter Ziff. 2.3 umfassend informiert. In diesem Zusammenhang bedankt sich der Landesbeauftragte beim Landesinformationszentrum, das zuverlässig und kompetent das Hosting seines Internetangebotes leistet.